Am 11. Februar trat das Frackinggesetz in Kraft – es darf gefrackt werden

Veröffentlichung 13.02.2017: 
Stellungnahme von Abgefrackt Bündnis Weidener Becken zur Situation nach Inkrafttreten des zweiten Teils des Frackinggesetzes am 11. Februar 2017

Das Gesetz:
Das inkraftgetretene Frackingregelungspaket erlaubt Tightgasfracking und ermöglicht 4 Erprobungsbohrungen in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohle-Flözgestein.
Der Bundestag entscheidet 2021 erneut über Fracking.

Weidener Becken:
Die Aufsuchungslizenz für das Weidener Becken scheint vom Tisch, von einem Antrag auf Lizenzverlängerung oder einem Neuantrag ist nach wie vor nichts bekannt.
Durch die Vergabe der Aufsuchungslizenz für das Weidener Becken mussten wir uns in der Region mit dem Thema Fracking beschäftigen, jedoch sehen wir es nicht nur als regionale Aufgabe, sondern als grundsätzliche Aufgabe an, sich für den Schutz vor dessen Auswirkungen einzusetzen. Wir wollen vor Fracking geschützt sein, und dies kann uns nur ein komplettes Frackingverbot bringen.

Erprobungsbohrungen:
Presseberichte, dass kein Bundesland einer Erprobungsbohrung zustimmen will beruhigen allgemein. Zweifel ist jedoch angesagt. Welche rechtliche Verbindlichkeit haben  diese Versprechungen? Wie sieht es nach den Wahlen damit aus? Wie wird der Bundestag 2021 entscheiden?

Wer’s genau betrachtet stellt fest, dieses Gesetz reicht einfach nicht aus.

Was es braucht ist: Ein Plan und echte Bürgerbeteiligung
Wir sehen es als erforderlich einen Plan, ein Programm zur Öl- Gasförderung in Deutschland unter Beteiligung der Bürgerinnen inkl. dem  Zugang zu Gerichten wenn noch alle Optionen offen sind, zu erstellen. Die im Auftrag der Aarhus Konvention Initiative von Frau Rechtsanwältin Dr.  Roda Verheyens verfasste Stellungnahme (.pdf) zum Umweltrechtsbehelfsgesetz beschreibt die Gesetzesverstoesse bei der Oeffentlichkeitsbeteiligung. Dass es eine Korrektur geben wird, davon können wir aber aufgrund der wieder nicht ausreichenden Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes nicht ausgehen. Deutschland musste wegen eines EUGH-Urteils nachbessern,  die Aarhus Konvention war nicht ausreichend umgesetzt worden. Im Falle eines Vertragsverletzungsverfahrens drohen hohe Geldstrafen.  Deshalb will Abgefrackt als Partner der  Aarhus Konvention Initiative  nun die Umsetzung unserer Forderungen mit der Beschwerde vor der UN in Genf erwirken.

Hierzu ein Statement der Sprecherin und Klägerin der Aarhus Konvention Initiative:
Stellungnahme der Aarhus Konvention Initiative  www.aarhus-konvention-initiative.de vertreten durch Brigitte Artmann:

„Das Fracking-Erlaubnis-Gesetz wurde beschlossen. Die Aarhus Konvention Initiative wird nun die Beschwerde gegen das Fracking-Gesetz einreichen, sobald das Gutachten des Ökobüro Wien final fertig gestellt ist. Da ich weiß, auf welch hohem Niveau die Rechtsberater des Ökobüro Wien und unsere Rechtsanwältin arbeiten, sehe ich sowohl der Fracking-Beschwerde als auch der Beschwerde gegen das Umweltrechtsbehelfsgesetz gelassen und mit Freude entgegen“.

Brigitte Artmann hat die Beschwerden gegen Hinkley Point C und Temelin gewonnen. Es wird einen gesonderten Rechtshilfefonds für nötige Klagen vor Gerichten geben, falls die betroffenen Staaten Großbritannien, Deutschland und Tschechien nicht freiwillig reagieren werden.

Erst vor kurzem hat die Aarhus Konvention Initiative eine neue Beschwerde wegen der Laufzeitverlängerung des 30 Jahre alten tschechischen AKW Dukovany vor dem Aarhus Komitee zusammen mit NGO aus Österreich und Tschechien eingereicht.

Viele Grüße – ausgfrackt is
V.i.S.d.P.: Hilde Lindner-Hausner
www.abgefrackt.de

pdf:
StellungnahmeUmweltrechtsbehelfsgesetz  aarhus-konvention-initiative.de/wortpresse/wp-content/uploads/2016/05/PDF_Stgn_UmwRG_Final-1.pdf
Mitteilung zum Inkrafttreten des Fracking-Gesetzes am 11.02.2017 und Statement AKI 13.02.2017 final

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.