Beantragt wird die Einführung einer einheitlichen nationalen CO2- Abgabe, die sich am CO2-Gehalt des Energieträgers orientiert und die bisherige Energiebesteuerung ersetzt.
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Mit dem Wechsel zur CO2-Abgabe soll das Gesamtsteueraufkommen nicht erhöht werden. Es geht darum, durch die veränderte Besteuerungsgrundlage Verzerrungen im jetzigen System der Energiebesteuerung zu beseitigen.
Zur Erreichung einer langfristigen Treibhausgasreduktion ist eine kontinuierliche und vorhersehbare Steigerung dieser CO2-Abgabe nötig. Dadurch wird Planungssicherheit geschaffen und es werden Anreize für Investitionen gesetzt. Über die Verwendung der Einnahmen durch diese CO2-Abgabe kann getrennt entschieden werden. Da aber parallel mit der höheren CO2-Abgabe auch die CO2-Emissionen sinken werden, ist nicht mit steigenden Steuereinnahmen zu rechnen.
Quelle: www.martin-stuempfig.de