Dirk Seifert
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Bund Naturschutz Bayern auf Zulassung einer Revision zur Prüfung der Zulässigkeit des Einsatzes von hochangereichertem, atomwaffenfähigem Uran als Brennstoff für den Atomforschungsreaktor FRM II in München-Garching abgelehnt. Damit wird das Urteil aus der vorherigen Instanz rechtskräftig. Erst gegen 2030 erwartet der Betreiber des FRM II, die technische Universität München den Einsatz von anderen Brennelementen, die dann nicht über 90 Prozent angereichertes Uran 235 enthalten, sondern dann unterhalb von 20 Prozent liegen sollen […]
Quelle und ganzer Artikel: umweltfairaendern.de
Sind denn alle Gesetze und Regelungen im Atombereich, stark dehnbar und somit nicht angreifbar?
Mit sonnigen Grüßen
Josef