Höchste bundesdeutsche Gerichte haben die atomrechtliche Genehmigung für das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle am AKW Brunsbüttel kassiert und in höchster Instanz als rechtlich fehlerhaft aufgehoben. Erhebliche Mängel nicht nur beim Terrorschutz hatten die Gerichte ausgemacht. Doch vor allem das grün geführte Atom-Umweltministerium in Schleswig-Holstein schert sich nicht sonderlich. Unmittelbar nach der Aufhebung der Genehmigung erlaubt das Ministerium wiederholt eine rechtlich abenteuerliche Bereitstellungs-Lagerung des brisanten Atommülls und ignoriert im Grunde das Urteil: Der Atommüll bleibt im Zwischenlager und es darf sogar noch […]
Quelle und ganzer Artikel: umweltFAIRaendern.de