04.04.2019 von Thomas Bernhard
Liebe Klima- und Umweltfreunde,
Der Versuch der Klimaverbrecher, diese Bewegung der Kinder und Jugendlichen mit Drohungen einzuschüchtern, darf keinen Erfolg haben.
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V., der sich seit 33Jahren intensiv gegen den Klimawandel einsetzt, hat daher ein Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Sanktionierung von Schülern beauftragt. Ergebnis: Sanktionen sind in der Regel unverhältnismäßig, es sollte immer Widerspruch eingelegt werden.
Das gibt den Schulstreikenden und den Eltern sowie auch den Lehrern Sicherheit.
Ob es überhaupt noch gelingen wird, den immer schneller ablaufenden Klimawandel rechtzeitig zu bremsen, bevor er sich völlig verselbständigt, steht auf des Messers Schneide. Zu lange hat die Politik gezögert, die notwendigen grundlegenden Änderungen rechtzeitig durchzusetzen.
Wenn es überhaupt noch gelingen soll, sind dafür erhebliche Änderungen im Steuerrecht und im Energierecht erforderlich. Ohne ganz massiven Druck aus der Öffentlichkeit ist das nicht mehr durchzusetzen. Da ist möglicherweise die Bewegung „fridays for future“ das letzte Aufgebot der menschlichen Vernunft.
Diese Bewegung verdient jede denkbare Unterstützung!
Gutachten sfv.de (Link)
letzter Abschnitt des Rechtsgutachtens:
„Ergebnis und Rechtsschutz
Wir haben gesehen, dass die Verletzung der Schulpflicht grundsätzlich im Recht der 16 Bundesländer (so wie auch in anderen Staaten) sanktioniert wird, dass aber wegen der Kompatibilität politischer Aktivitäten mit dem schulischen Bildungsauftrag schon zweifelhaft ist, ob das gelegentliche, mit sehr begrenztem schulischem Fehlen verbundene Demonstrieren bei den Fridays for Future überhaupt als unentschuldigtes Fehlen einzuordnen ist. Selbst wenn man trotzdem von unentschuldigtem Fehlen sprechen wollte, so wären Sanktionen hiergegen wie gesehen jedoch unverhältnismäßig. Denn es richten sich die Fridays-for-Future-Demonstrationen auf die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände im Klimaschutz. Kommt dies zur geringen Dauer des Schulausfalls (selbst bei regelmäßigen Demonstrationen), der grundsätzlichen Kompatibilität mit dem Bildungsanliegen der Schule und dem Gewicht der Versammlungsfreiheit hinzu, sind Sanktionen gegen entsprechende Schüler/innen schlechterdings nicht mehr vertretbar. Der Hinweis, man könne all dies auch außerhalb der Schulzeit vortragen, verfängt insoweit wie gezeigt nicht. Denn wie erwähnt ist die Aufmerksamkeit für die Fridays-for-Future-Demonstrationen maßgeblich auf die bewusste – und sehr begrenzte – Verletzung der Schulpflicht im Sinne zivilen Ungehorsams zurückzuführen. Grundsätzlich dürfte diese Argumentation auch außerhalb Deutschlands in anderen EU-Staaten, ggf. sogar überhaupt allen europäischen Staaten tragen, vermittelt über die EMRK und die EU-Grundrechtecharta.
Die Betroffenen sollten bei alledem beachten, dass jegliche schriftliche Anordnungen, Sanktionen, Verpflichtungen u.a.m. die Möglichkeit eines Einspruchs oder Widerspruchs an die erlassende Behörde vorsehen, die dann in der im Bescheid genannten Frist ergriffen werden muss. Dann wird die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns erneut behördlich geprüft.“
Grüße aus Koblenz
Thomas Bernhard
Klägern der SFV-Verfassungsklage
SFV Infostelle Koblenz Infostellenleiter
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