Mieterstromförderung: Mogelpackung als Wahlkampfkosmetik?

03.05.2017, Rainer Doemen:

Mieterstromförderung: Mogelpackung als Wahlkampfkosmetik?

Der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom beginnt mit den Worten: „Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie kann nur gelingen, wenn eine große Vielzahl von Personen und Unternehmen mitwirkt“. Die nachfolgenden Ausführungen beleuchten Teilaspekte des Gesetzentwurfs und messen ihn an seiner Zielsetzung. Daraus ergeben sich Gedanken, die aus der Mitte des Bundestages in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden sollten.

Mieterstromförderung läuft gegen Null

Nach Berechnungen von Sonnenkraft Freising e. V. wird die Mieterstromförderung schon bis ca. 2020 soweit abgesenkt sein, dass sie nahezu Null ist. Verantwortlich dafür ist die vorgesehene starke monatliche Degression der Mieterstromförderung. Sie ist mehr als dreimal so hoch wie die Degression bei der Einspeisevergütung.

Fazit

Insgesamt betrachtet dürften die neuen Bürokratiehürden und Formalismen sowie die planwirtschaftlichen Hemmnisse (z. B. die 100 KWp-Nennleistungsgrenze pro Photovoltaikanlage und Gebäude, der zusätzliche jährliche 500 MW-Deckel, die Preisobergrenze für Mieterstrom bei 90% (im Referentenentwurf 95%) der Gesamtstromkosten ohne die Wahloption (Mieterstromförderung oder reduzierte EEG-Umlage) kaum nennenswerte Investitionsanreize für Mieterstrom-Modelle bei der großen Masse der privaten Kleinvermieter, den Wohnungsbau-Genossenschaften und den öffentlichen Wohnungsunternehmen auslösen.

Mieterstrom-Modelle sind eher für wenige große Vermieter-Gesellschaften wirtschaftlich darstellbar. Solche Gesellschaften sind z. B. die börsennotierte Vonovia (370.000 Wohnungen), LEG Immobilien (147.000 Wohnungen) und Deutsche Wohnen (110.000 Wohnungen), Stand 2016.

Der Gesetzentwurf verfehlt also sein Ziel, durch Mieterstrom eine große Vielzahl von Personen und Unternehmen bei der Energiewende mitwirken zu lassen. Deshalb ist es von großer Bedeutung, die „Wahloption Absenkung der EEG-Umlage auf 40%“ zu ermöglichen.

Zum Autor:
Rainer Doemen, Dipl. Finanzwirt, bringt sich als Energieexperte intensiv im Vorstand „Die Freunde von Prokon e.V., im Rat „Bündnis Bürgerenergie e.V.“ sowie als Mitglied des SFV und des Vereins „Goldene Meile e.V.“ in die öffentliche Diskussion ein.

Quelle und ganzer Artikel: www.sfv.de

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