Presseerklärung zur Verbrennung freigemessener radioaktiver Abfälle aus bayerischen AKW in der MVA Schwandorf

Regensburg, 11.11.2020

BuefA_Regensburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Diskussion um die Verbrennung von schwach radioaktivem Müll in der MVA Schwandorf möchten wir in folgender Presseerklärung auf fünf wesentliche Aspekte aufmerksam machen.

Die BüfA Regensburg, Bündnis für Atomausstieg und erneuerbaren Energien Regensburg, bittet Sie, die folgende Erklärung zur Problematik der Verbrennung radioaktiver Abfälle in der MVA Schwandorf bei der Berichterstattung zu berücksichtigen.

Fachlich wurde die Presseerklärung von zwei Physikern Dr. Harald Klimenta und Prof. Dr. Martin Creuzburg unterstützt.

Für Interviews oder Nachfragen kontaktieren Sie

Dr. Harald Klimenta, 0179-9435863

Oder schicken Sie eine Mail an sprecher@buefa-regensburg.de

Mit besten Grüßen,

  • Petra Filbeck
  • Franz Waldmann
  • Walter Nowotny
  • Wolfgang Wegmann

Sprecher*in BüfA Regensburg

————————————–

Presseerklärung des Bündnisses für Atomausstieg und erneuerbaren Energien Regensburg

Beim Rückbau von Atomkraftwerken fallen hoch-, mittel- und schwach radioaktive Materialien an. Der Anteil, der weniger als eine bestimmte Menge Radioaktivität enthält (Freimessungsgrenze) darf seit 2001 per Strahlenschutzverordnung § 29 als gewöhnlicher Gewerbeabfall entweder deponiert oder verbrannt werden.

Man unterscheidet Alpha-, Beta- und Gammastrahlung. Diese haben ganz unterschiedliche Wirkungen auf den Menschen, die als sogenannte Äquivalentdosis in Sievert aus den radioaktiven Zerfällen berechnet wird. Man hat festgelegt, dass eine Person durch freigemessenes radioaktives Material höchstens mit 10 Mikrosievert pro Jahr belastet werden darf. Dies ist nur rund ein Prozent der aufgrund von Atombombenversuchen, dem Betrieb von Atomkraftwerken, Röntgenuntersuchungen und auf Interkontinentalflügen durchschnittlichen Strahlendosis von rund 1000 Mikrosievert pro Jahr.[i] Jedoch ist bei diesem Grenzwert weder der Expositionsweg noch die Art der Exposition berücksichtigt. Als Beispiel: verzehrt ein Mensch 200 Gramm Pilze mit radioaktivem Cäsium, so erfährt er eine Belastung von vielleicht 10 Mikrosievert. Sein Tischnachbar aber Null.

Wird „freigemessenes“ Material in einer Müllverbrennungsanlage „entsorgt“, so ist also allein ausschlaggebend, wieviel radioaktives Material durch Einatmen in der Nachbarschaft von der Bevölkerung inkorporiert wird. Dazu ist es natürlich notwendig, nicht nur das Eingangsmaterial zu kontrollieren,  sondern vor Allem die Emission durch kontinuierliche Messung am Schornstein zu ermitteln.

  1. Es gibt keinen Grenzwert, unterhalb dem Radioaktivität generell unschädlich ist. Deshalb schreibt auch die Internationale Atomenergieorganisation IAO in den 10 Grundsätzen zum Strahlenschutz unter Punkt 5: „Alle Strahlenexpositionen oder Strahlungsrisiken müssen so niedrig wie vernünftigerweise möglich gehalten werden.“[ii] Wobei im vorliegenden Fall durch Vermeiden der Verbrennung des Mülls jede zusätzliche Radioaktivität verhindert werden kann. Es liegt in der Natur der ionisierenden Strahlung, dass es durch die Verbrennung von (wenn auch nur schwach radioaktivem) Müll mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu zusätzlichen Schäden kommen muss. Die Bevölkerung muss sich damit auseinandersetzen, ob sie das Risiko eingehen möchte, dass es in der Region z. B. zu zusätzlichen Kinderleukämien oder geschädigte Föten kommt.
  2. Es gibt erhebliche Zweifel an einer Kontrolle zur Einhaltung der Grenzwerte. Um die bei der Verbrennung freigesetzte Strahlendosis zu ermitteln, muss die Zusammensetzung der kontaminierten Stoffe bekannt sein. Da dies nicht der Fall ist, muss auf Schätzungen zurückgegriffen werden, die im Zweifelsfall passend gemacht werden können (für Details vgl. unten).
  3. Es gibt erhebliche Zweifel an der Höhe der festgelegten Grenzwerte. Seit 1974 wird zur Rechtfertigung der Grenzwerte die wahrscheinliche Schadlosigkeit eines „Referenz-Mannes“ (30 Jahren alt, 75 kg schwer) herangezogen, obwohl in vielen Studien auffällige Häufungen von Kinderleukämien bei viel geringeren Strahlendosen in der Nähe von AKW auftreten (z. B. der „KiKK-Studie“[iii]). Weshalb es interessant wäre zu ermitteln, ob der für die Verbrennung geplante Müll überhaupt noch freigemessen werden könnte, wenn die Grenzwertfestlegung anhand eines „Referenz-Embryos“ oder „Referenz-Säuglings“ geschehen würde.
  4. Einerseits hat der Grenzwert von 10 Mikrosievert lediglich Richtwertcharakter. Der Gesetzgeber ist sich der Schwierigkeiten einer kontrollierten radioaktiven Zusatzbelastung offenbar bewusst. Andererseits ist der Grenzwert von 10 Mikrosievert selbst bei Experten umstritten. Anerkannte Fachkreise fordern einen Grenzwert von maximal 1 Mikrosievert, um Schäden für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten.
  5. Es gibt erhebliche Zweifel an einem vernünftigen Umgang mit dem freigemessenen Müll. Wird eine große Menge dieses Mülls innerhalb kurzer Zeit bei konstanter Windrichtung verbrannt, so werden regionale zusätzliche Strahlenbelastungen um ein Vielfaches höher sein als wenn der Müll sogar an unterschiedlichen Standorten zu unterschiedlichen Zeiten verbrannt wird.

Angesichts dieser Unsicherheiten kann nicht davon ausgegangen werden, dass die zusätzlichen Gefahren für die Bevölkerung klein sind. Die Bevölkerung sollte darauf hinwirken, dass der eiserne Grundsatz weiterhin gilt, nachdem die radioaktive Zusatzbelastung so gering wie möglich gehalten werden muss. Weil die Zusatzbelastung im vorliegenden Falle komplett vermieden werden kann, muss sie auch vermieden werden, d.h., das schwach-radioaktive Material muss kontrolliert endgelagert werden und darf nicht verbrannt werden.

Anmerkung zu Punkt 3:

Eine Strahlendosis kann nicht unmittelbar gemessen, sie muss aufwendig errechnet werden. Mit einem Geigerzähler lassen sich lediglich die radioaktiven Zerfälle in einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort bestimmen. Die Einheit Becquerel gibt die radioaktiven Zerfälle pro Sekunde an. Da aber unterschiedliche Zerfälle unterschiedlich schädlich sind (Alpha-Strahlung rund 20 Mal so gefährlich wie Gamma-Strahlung) und unterschiedliche radioaktive Substanzen Strahlung unterschiedlicher Energie und damit Gefährlichkeit aussenden. Eine Umrechnung der gemessenen Radioaktivität auf die in Organismen einwirkende Strahlendosis ist sehr aufwändig – und sehr leicht zu manipulieren. Wer misst und berechnet? Der der den Müll entsorgen will oder eine unabhängige Prüfstelle vor Ort? Gibt es eine weitere Kontrollprüfung?

Bereits seit Jahren werden radioaktive Reststoffe aus Atomanlagen nach §29 / § 31 der StrlSchV freigegeben. Aus dem Abbau der Atomkraftwerke – weitere Atomanlagen nicht mitgerechnet – sind in Deutschland mehrere Millionen Tonnen Müll zu erwarten, deren Verbrennung wir grundsätzlich ablehnen- egal wo!

Würden bei der Deponierung Fehler passieren, wäre es auch schlimm, aber man hätte noch eine Chance dies zu korrigieren. Diese Option gibt es bei der thermischen Verwertung in einer Müllverbrennungsanlage nicht!

Freimessen heißt Freisetzen! Würde jedes Land wie Deutschland schwachradioaktiven Abfall „freimessen“ (= freisetzen) und verbrennen, würde weltweit die radioaktive Grundstrahlung steigen. Die immer wieder angeführte sogenannte natürliche Strahlung wurde erst nach den weltweiten Atombombenversuchen und diversen Unfällen als „natürlich“ festgelegt. Vor Hiroshima, Nagasaki und den Atombombenversuchen wurde versäumt die bis dahin vorhandene natürliche Strahlung zu bestimmen. Ein Versäumnis das nicht mehr nachzuholen ist und heute gerne als Grundstrahlung bezeichnet wird. Unser Freisetzen künstlicher radioaktiver Stoffe schafft Tatsachen, die nachfolgende Generationen nicht mehr korrigieren können.


[i]Die natürliche Hintergrundstrahlung beträgt etwa 2 mSv/a, 1 Personensievert führt zu ca. 0.01 Krebstoten, der Ursache-Wirkungszusammenhang ist allerdings bei kleinen Dosen unklar und von den Radionukliden abhängig

[ii] Vgl. den Wikipedia-Artikel zu „Strahlenschutz“, dort findet man die Links zum Originaldokument.

[iii] https://www.bfs.de/DE/bfs/wissenschaft-forschung/ergebnisse/kikk/kikk-studie.html

Quelle: www.buefa-regensburg.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.