PM BN: Die Bayerische Staatsregierung muss Sicherheit zur ersten Priorität bei atomaren Anlagen erheben

Aus Sicht des BUND Naturschutz in Bayern e.V. stellt die Bayerische Staatsregierung die Interessen der Betreiber nuklearer Anlagen immer wieder vor die Sicherheitsbelange der Menschen.

14.11.2018„Der neue Bayerische Umweltminister Thorsten Glauber hat ein schweres Erbe übernommen. Der Atomstaat Bayern aus den Zeiten von Franz-Josef Strauß wird bis heute in seinem Umweltministerium weiterverwaltet. Wir fordern Umweltminister Glauber auf dies nun endlich zu beenden. Es gibt zu viele konkrete Beispiele bei denen die Gefahren der tödlichen Atomenergie in Bayern heruntergespielt werden und die Betreiber ihre Interessen durchsetzen dürfen. Das muss grundsätzlich anders werden“, fordert Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V.

Um nur einige gefährliche Beispiel zu nennen:

(1) Im Forschungsreaktor Garching FRM II bei München kommt weiterhin gefährliches, hochangereichertes, das heißt also Atomwaffen-geeignetes, Uran zum Einsatz. Der BUND Naturschutz fordert – dieser Einsatz muss umgehend gestoppt werden.

(2) In Bayern laufen weiterhin zwei Atomkraftwerke, Gundremmingen C und Isar II. Es gibt hinreichend Sicherheitsbedenken zu Gundremmingen C um diesen Reaktor sofort in 2019 abzuschalten. Die Strommengenbegrenzungen des Atomgesetzes gäben ausreichend rechtliche Grundlage, den Atomreaktor Isar II Mitte 2020 abzuschalten. Der BUND Naturschutz fordert – Gundremmingen C und Isar II sofort abzuschalten.

(3) Atomreaktoren in Bayern produzierten und produzieren hochradioaktiven Atommüll. Der BUND Naturschutz fordert – Bayern muss sich an einer Suche nach einem atomaren Endlager beteiligen.

(4) Bayern hat Atommüll produziert und an Wiederaufbereitungsanlagen versandt, zum Beispiel im britischen Sellafield. Dort wurden die noch technisch und wirtschaftlich nutzbaren Anteile extrahiert, der hochradioaktive Rest kommt nun zurück. Der BUND Naturschutz fordert – Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Entscheidungsverfahren!

(5) Heute lagert der Atommüll an den Standorten der Atomreaktoren in atomaren Zwischenlagern – geprüft und genehmigt bis ca. 2046. Da sich die Endlagersuche hinzieht, wird der Atommüll dort bis Ende des Jahrhunderts lagern. Der BUND Naturschutz fordert – umgehend eine öffentliche und transparente Diskussion und Neueröffnung der Genehmigungsverfahren!

(6) Die Betreiber PreussenElektra und RWE planen nun den Abriss der stillgelegten Atomreaktoren. Wir begrüßen die Stilllegung. Aber wir fordern echte Stilllegungsverfahren und konsequente Fortschritte für die Sicherheit der Bevölkerung und nicht einen gefährlichen Abriss unter laufender Betriebsgenehmigung. Die Kritik des BUND Naturschutz verhallten ungehört, deshalb musste der Verband gegen die Genehmigungen des Umweltministeriums klagen.

„Viele atomare Baustellen! Der neue Umweltminister Glauber muss hier endlich für unsere Sicherheit in Bayern aktiv werden!“ so Mergner weiter.

Pressekontakt für Rückfragen:

Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz,
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Tel.: 0151-5048-9963


Anlagen

(I) Positionspapier „Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle“

Eine fundierte Gegenstimme der Zivilgesellschaft zum Komplex von Betreibern und Genehmigungsbehörden versuchen Initiativen, Umweltverbände, wie auch der BUND e.V., und kritische Wissenschaftler*innen in regelmäßigen Treffen zu entwickeln, der „Atommüllkonferenz“. Im Herbst 2018 ist dort ein Positionspapier „Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle“ erarbeitet worden.

(II) Atommüll – Eine Bestandsaufnahme für die Bundesrepublik Deutschland.

Atomreaktoren liefern Strom und produzieren neues radioaktiv tödlich strahlendes Material. Bis Ende 2022 werden aus der sogenannten friedlichen Nutzung der Atomenergie in Deutschland ca. 350 Castoren in den atomaren Zwischenlagern der Bundesrepublik lagern. Der Inhalt nur eines Castors weist eine Strahlung von über 100 Billiarden Becquerel (über 1017 Bq) auf – das entspricht in etwa der Menge langlebiger radioaktiv strahlender Isotope, wie diese beim Atomunfall von Tschernobyl 1986 insgesamt freigesetzt und über Europa verteilt wurden. Eine Bestandsaufnahme zu Atommüll in Deutschland, der „Sorgenbericht“ der Atommüllkonferenz, wurde im August 2013 vorgelegt, und wird laufend aktualisiert.

www.atommuellreport.de/themen/atommuell/einzelansicht/radioaktive-abfaelle-mengenuebersicht.html

www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/bund-naturschutz-und-die-bayern-allianz-fuer-atomausstieg-und-klimaschutz-stellen-den-atommuell-sorg.html


Hintergrund

Kein Betrieb des Forschungsreaktors FRM II in Garching bei München mit Atomwaffen-fähigem Nuklearmaterial.

„Wir kritisieren den Einsatz hochgefährlichen nuklearen Brennstoffs im Forschungsreaktor Garching FRM II. Wir sehen beim Verhalten der Bayerischen Staatsregierung durchaus grundsätzliche rechtliche Probleme. Die dritte Teilerrichtungsgenehmigung zum FRM II in Garching war eindeutig. Diese wurde unter der Vorgabe erteilt, dass bis Ende 2010 auf niedriger angereichertes Uran umgerüstet wird, Ziel war den Anteil Uran 235 auf kleiner 50 Prozent zu senken. Die Verlängerung dieser Frist bis Ende 2018 war bereits fragwürdig. Die weitere Fristverlängerung und die Rechtsauffassung der Staatsregierung können wir nicht nachvollziehen. Die Bayerische Staatregierung argumentierte sinngemäß, dass die Auflage der Genehmigung nicht bindend sei, wenn die Umrüstung nicht im Rahmen des aktuellen Standes der Technik möglich wäre. Ist dieses seltsame Rechtsverständnis darin begründet, dass die Bayerische Staatsregierung zugleich Betreiberin und Aufsichtsbehörde ist?“ hinterfragt Karin Wurzbacher, bis 2016 Sprecherin des Landesarbeitskreises Energie und Klima des BUND Naturschutz in Bayern e.V.

„14 Jahre sogenannter Forschungsbetrieb mit gefährlichem hochangereichertem Uran sind genug. Wenn die Umrüstung nicht möglich ist, dann muss der Betrieb des FRM II eingestellt werden. Wir fordern auch Transporte von atomwaffenfähigem nuklearem Material von Garching nach Ahaus in Westfalen zu untersagen. Die sichere Zwischenlagerung und Konditionierung dieses Atommülls muss am Standort Garching erfolgen!“, so Wurzbacher weiter.

Der BUND Naturschutz in Bayern begründet seine Forderung Abschalten oder Umrüsten auf niedriger angereichertes Uran auf das Versagensermessen der Genehmigung (3. TEG, 4.2.2, S. 83f). Dort wird in der Begründung ausgeführt: “ … Daher ist ein Betrieb des FRM II mit dem jetzt genehmigten Brennstoff mit einem Anreicherungsgrad von bis zu 93,2 % Uran-235 jedenfalls über den 31.12.2010 hinaus im Hinblick auf die Proliferationsvorsorge nicht hinnehmbar. Im Rahmen der Ermessensausübung konnte von der Versagung der beantragten Genehmigung jedoch abgesehen werden, weil in Abschnitt III. 9 der Inhalts- und Nebenbestimmungen eine unverzügliche Umrüstung des FRM II bis spätestens zum 31.12.2010 vorgeschrieben wird und bei Nichteinhaltung dieser für die Genehmigungserteilung bedeutsamen Voraussetzung oder der zur Proliferationsvorsorge getroffenen Auflagen ggf. die gesetzlichen Widerruftatbestände des § 17 Abs. 3 Nr. 2 und 3 Atg eingreifen würden. …“

Studien zeigen, dass technische Alternativen heute möglich sind. Die Nutzung eines Brennstoffs mit unter 50 Prozent Uran 235 wäre heute bei vollem Erhalt des Neutronenflusses technisch möglich und würde die Risiken der Proliferation und Weiterverbreitung als Waffenrohstoff deutlich verringern. Unverständlich ist, weshalb das heute Machbare als Zwischenschritt zu kleiner 20 Prozent Uran 235 abgeblockt wird.

Bayern gestaltet hier globale Sicherheitspolitik mit – in die falsche Richtung. Denn die Nichtweiterverbreitung von atomwaffenfähigem Material ist ein internationales Bemühen, das seit einigen Jahrzehnten von fast allen Nationen der Welt getragen wird. In Zeiten von zunehmenden Instabilitäten, sowohl in der globalen Weltordnung, wie auch in der Destabilisierung einzelner Staaten, ist die Verbreitung und Nutzung von atomwaffenfähigem Material im zivilen Bereich eine zusätzliche Gefährdung. Im Rahmen der Forschungsfreiheit könnten andere Länder den gleichen Zugang zu „friedlichem“ hochangereichertem Uran 235 fordern. Dieses Unterlaufen der internationalen Proliferationsbemühungen soll in Bayern als „Spitzenforschung“ legitimiert werden. Viele Forscher arbeiten weltweit mit einem niedrigeren Neutronenfluss und akzeptieren längere Messzeiten. Der Freistaat Bayern ist Betreiber und wesentlicher Finanzier des Reaktors Garching FRM II und die Staatsregierung Bayerns ist zugleich Aufsichtsbehörde. Die Staatsregierung könnte die notwendigen Schritte einleiten, damit der Einsatz von hochangereichertem Uran 235 unterbleibt.

Neue Genehmigungsverfahren für die Sicherheit und Sicherung bayerischer atomarer Zwischenlager

„Auch für die atomaren Zwischenlager in Deutschland haben wir nun ab 1.1.2019 den Eigner, die Bundesrepublik Deutschland mit der staatlichen Gesellschaft zum Betrieb der atomaren Zwischenlager, und die Aufsichtsbehörden, das Bundesumweltministerium und das Bayerische Umweltministerium, Schulter an Schulter. Das macht es nicht einfacher. Die atomaren Zwischenlager an den AKW Standorten Isar, Grafenrheinfeld und Gundremmingen sind nicht ausreichend sicher und gesichert. Ein Absturz eines großen Flugzeugs kann zu einem großen atomaren Unfall in Bayern führen. Wir fordern von der Bayerische Staatsregierung eine neue Überarbeitung dieser alten Genehmigungen“, so Edo Günther, Vorsitzender der Kreisgruppe Schweinfurt und Sprecher des Bundesarbeitskreises Atomenergie und Strahlenschutz des bundesweiten BUND e.V.

Der BUND Naturschutz weist darauf hin, dass die Suche nach einem atomaren Endlager in Deutschland noch sehr lange dauern wird. Wohl erst gegen Ende dieses Jahrhunderts werden die Zwischenlager geräumt werden können. Technisch ausgelegt, geprüft und genehmigt sind die atomaren Zwischenlager in Bayern bis 2046 / 47. Benötigt werden diese aber nun voraussichtlich ca. 50 Jahre länger. Also müsste doch heute begonnen werden, zu diskutieren, zu analysieren und neue Konzepte zu entwickeln. Doch die Bayerische Staatsregierung blockt ab. Wir fordern die Diskussion neu zu starten“, so Günther weiter.

Im Zusammenhang mit den geplanten Rückbauten der bayerischen AKWs werden auch in Bayern an allen Standorten neue Lager für schwach- und mittelradioaktiven Müll entstehen und damit wird das Strahlen- und Sicherheitsrisiko erhöht. Und das, obwohl es Alternativen gäbe, die die Risiken massiv reduzieren könnten. Weitere ungelöste Probleme ergeben sich bei der Freimessung und Freigabe von weiterhin radioaktiv belastetem Material aus den Rückbauten der AKWs, denn Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sind nicht vorgesehen.

Transparenz und Öffentlichkeit bei Entscheidungen zum Rücktransport von Atommüll aus dem britischen Sellafield.

„Bayern hat mit Atomenergie Strom produziert und so Atommüll hergestellt. Hierfür ist Bayern auch verantwortlich. Nun soll umgearbeiteter Atommüll aus der britischen Wiederaufbereitungsanlage Sellafield in Glaskokillencastoren u.a. an den Standort Isar bei Landshut zurücktransportiert werden. Wir kritisieren diese Planungen massiv und fordern zumindest, dass im Falle von erforderlichen Reparaturen am Castor entsprechende Sicherheitsvorrichtungen zur Verfügung stehen. Die notwendige Öffentlichkeitsbeteiligung zu dieser Entscheidung fehlt uns bis heute. Ziel muss es sein, Atomtransporte zu minimieren, aber Entscheidungsprozesse optimal transparent zu gestalten. Wir fordern ein öffentlich einsehbares Sicherheitskonzept und eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren“, so Kathy Mühlebach-Sturm, Vorsitzende der Kreisgruppe Landshut und Mitglied im Landesvorstand des BUND Naturschutz in Bayern e.V.

Atomkraftwerk Isar II spätestens Mitte 2020 abschalten

„Bayern hätte die Möglichkeit, das AKW Isar 2 bereits 2020 abzuschalten. Im Atomgesetz 2001 hatte der Bundestag Strommengen-Begrenzungen für die deutschen AKWs festgelegt. Nach diesen bis heute gültigen Begrenzungen müsste das AKW Isar 2 voraussichtlich im Mai 2020 abgeschaltet werden. Gemeinsam mit dem Betreiber PreussenElektra GmbH fordert die Bayerische Staatsregierung nun aber neue Modalitäten, um mit zusätzlichen Strommengen, die zwischen den AKW-Betreibern in Bayern gehandelt werden könnten, die Laufzeit des AKW Isar 2 bis Ende 2022 zu verlängern. Folgen sind erhöhte Risiken atomarer Unfälle, denn Isar II liegt in der Einflugschneise des Großflughafens Franz-Josef-Strauß. Und produziert wird noch mehr tödlicher Atommüll – viel mehr, als nun aus Sellafield zurückkommen soll. Wir fordern den Atomreaktor Isar II spätestens Mitte 2020 abzuschalten“, so Mühlebach-Sturm.

Dezentrale Energiewende mit Erneuerbaren Energie umsetzen – Bayern benötigt Strom, aber nicht aus Atomkraftwerken

„Atomausstieg und Klimaschutz erfordern den konsequenten Umbau unserer Energiewirtschaft auf 100 Prozent Erneuerbare Energien – in dieser und der kommenden Generation. Wir haben auf wissenschaftlicher Ebene analysiert, für jede Sekunde des Jahres, dass dies möglich ist. Doch dafür benötigen wir ein Mehrfaches an Windenergie- und Photovoltaikanlagen als heute. Zum Ausgleich von Stromschwankungen und für Zeiten, in denen weder die Sonne scheint noch der Wind weht, benötigen wir Speicher unterschiedlicher Funktion und Größenordnung: neben Batteriespeichern auch unser Gasnetz als Speicher. Der Netzausbau ist vor allem im Verteilnetz wichtig, da hier sowohl Erzeuger als auch Verbraucher angeschlossen sind. Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, ausreichend Geldmittel für Forschung und Entwicklung und Produktion von Batterien und Power-to-Gas-Technologien in Bayern zur Verfügung zu stellen“, so Heide Schmidt-Schuh, Sprecherin des Landesarbeitskreises Energie und Klima des BUND Naturschutz in Bayern e.V.


Quelle: www.bund-naturschutz.de

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