An den Bundespräsidenten: Keine Unterschrift unter das Kohleausstiegsgesetz

13.07.2020 SFV-PM

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Kontaktadressen zum Bundespräsidialamt

Büro Frank-Walter Steinmeier, Dr. Dörte Dinger
doerte.dinger@bpra.bund.de

Zuständiger RL 12 im Bundespräsidialamt, Johannes Scheube
johannes.scheube@bpra.bund.de

Poststelle Bundespräsidialamt
poststelle@bpra.bund.de

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

in den nächsten Tagen wird Ihnen das Kohleausstiegsgesetz zur Gegenzeichnung vorgelegt werden. Dieses Gesetz regelt die Beendigung der Kohleverstromung in Deutschland und soll damit eine der vielen Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Klimagasausstoß aus Deutschland reduziert wird. Allerdings erlaubt dieses Gesetz den weiteren Betrieb von Kohlekraftwerken bis 2038 - also noch fast 18 Jahre lang.

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) hat gemeinsam mit dem BUND und 11 Einzelklägern in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren (BVerfG 1 BVR 2656/18) insbesondere die Vernachlässigung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch den Klimawandel beklagt. Aus Sicht der Kläger ergreift der Gesetzgeber keine ausreichenden Maßnahmen, die den Klimawandel stoppen. Weitere Klimaklagen, u.a. der Deutschen Umwelthilfe, Germanwatch, Protect for Planet und Greenpeace sind beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Aus naturwissenschaftlichen Gründen wäre eine Fortsetzung der Kohleverstromung bis 2038 eine eklatante Fehlentscheidung, die die Bedrohung durch den Klimawandel noch weiter verstärkt. Es ist deshalb anzunehmen und zu hoffen, dass das BVerfG das Kohleausstiegsgesetz (sowie weitere Gesetze) letztlich als verfassungswidrig einstufen würde.

Die Frage, ob das Kohleausstiegsgesetz das Überleben der Menschheit gefährden könnte, ist keine parteipolitische Tagesentscheidung, aus der sich der Bundespräsident gemäß der üblichen Praxis heraushalten sollte, sondern sie berührt aufgrund ihrer globalen Dimension Ihre völkerrechtliche Zuständigkeit und überdies auch die im Amtseid gelobte Verteidigung des Grundgesetzes. Hier liegt daher ein Anwendungsfall für Ihre materielle Prüfungskompetenz vor.

Wir bitten Sie deshalb eindringlich, die Ausfertigung des Gesetzes abzulehnen - auch um den Ruf Deutschlands in der Welt wieder herzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Solarenergie-Forderverein Deutschland
Runder Tisch der EE-Vereinigungen
Europäische Energiewende


Quelle: www.sfv.de

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