Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer der Aarhus Konvention Initiative!
Wir wünschen Ihnen ein gutes Neues Jahr 2017 und bedanken uns für Ihre Unterstützung im vergangenen Jahr 2016.
Auf ein Neues!
Mit gewohnter Beständigkeit und umso intensiver verfolgen wir auch im neuen Jahr 2017 unser Ziel, ein besseres Umweltrecht zu erwirken, weiter, indem wir die Umsetzung des Völkerrechts der Aarhus Konvention einfordern.
Ganz konkret mittels unserer Beschwerde vor der UN gegen das Umweltrechtsbehelfsgesetz. Dessen Neufassung – auch diese wird aller Voraussicht nach nicht den Anspruch der Aarhus Konvention erfüllen – war im Dezember 2016 kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestags genommen und auf voraussichtlich Frühjahr 2017 verschoben worden.
Das im Sommer 2016 beschlossene „Frackinggesetz“ tritt dieser Tage in Kraft – ohne Beachtung des Völkerrechts der Aarhus Konvention. Ein Aarhus-Rechtsgutachten zur Vorbereitung einer weiteren Klage (Beschwerde/ Complaint) in Sachen Fracking wurde beim Ökobüro Wien beauftragt.
Egal ob Netzentwicklungsplan, Atommüllentsorgungsplan, Bundesverkehrswegeplan, Braunkohletagebau, CO2-Verpressung oder der fehlende bundesweite „Fracking-Plan“ – alle Projekte dieser Pläne und Programme, bzw. dieses fehlenden Plans, sind Schwarzbauten! Das betrifft auch die umstrittenen Stromtrassen.
Jedoch nicht nur die deutschen Pläne und Programme, sind betroffen, sondern indirekt auch die Energieprogramme der Nachbarländer mit den geplanten AKW in Polen, Tschechien und Großbritannien.
Ausführlichere aktuelle Info finden Sie hier: aarhus-konvention-initiative.de/
Bitte unterstützen Sie die Petition:
STOPPT TEMELIN – Gefährliche Schweißnähte untersuchen!
„Bundesregierung: Atomkraftwerk Temelin I sofort abschalten”
Diese Petition richtet sich mit der Resolution der BÜRGER/INNEN INSPEKTION TEMELIN
an die Bundesregierung, Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie Bundesumweltministerin Barbara
Hendricks und fordert die Anwendung des Völkerrechts der Aarhus Konvention ein.
Brigitte Artmann hat sie gestartet.
Bitte hier beteiligen:
www.change.org/p/bundesregierung-atomkraftwerk-temelin-i-sofort-abschalten
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Für unser besseres Umweltrecht
Aarhus Konvention Initiative – Umweltrecht endlich umsetzen!
Unsere Klagen dafür kosten Geld. Unseren Rechtshilfefonds finden Sie im Anschluss.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Artmann und Hilde Lindner-Hausner
Mail to:
brigitte-artmann(at)aarhus-konvention-initiative.de
lindner-hausner(at)aarhus-konvention-initiative.de
www.aarhus-konvention-initiative.de
„Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet Ihr merken, dass man Geld nicht essen kann!“ _________________________
Helfen Sie uns, Umweltrecht durchzusetzen mit einer Klage vor der UN in Genf!
Mit unserem Rechtshilfefonds sammeln wir für eine Klage/ Beschwerde (Complaint) vor der UN um rechtsverbindliche Beteiligung von natürlichen Personen an Strategischen Umweltprüfungen wie z.B. Stromtrassen und atomaren Verfahren im Kontext der UN Aarhus Konvention endlich umzusetzen, sowie für eine zweite Klage/ Beschwerde (Complaint) um eine bundesweite Strategische Umweltprüfung bei Fracking überhaupt erst zu erhalten.
Rechtshilfefonds
Brigitte Artmann Aarhus Konvention
IBAN: DE48780500000222354185
BIC: BYLADEM1HOF
Rechtshilfefonds-Treuhandkonto
Aarhus-Beschwerde
IBAN DE58 2008 0000 0404 6444 01
BIC: DRESDEFF200 Commerzbank AG
Spenden über PayPal: An Freunde verschicken für Spender kostenlos.
www.paypal.com/de/webapps/mpp/send-money-online
Wie geht das? Einloggen (E-Mail und Geld senden auswählen).
E-Mail-Adresse des Empfängers eingeben: aarhus-konvention-initiative(at)gmx.de
Betrag eingeben. Das Geld wird sicher versendet.
Bitte beachten Sie: Ein Rechtshilfefonds darf keine Spendenquittung ausstellen. Für beide Konten gilt: Spenden für einen Rechtshilfefond können NICHT von der Steuer abgesetzt werden. Es gibt daher KEINE Spendenquittungen. Sollten Restgelder verbleiben, so werden wir diese für unsere anderen von Brigitte Artmann eingereichten Aarhus-Klagen gegen Hinkley Point C und Temelin verwenden, oder für zukünftige Klagen z.B. gegen die geplanten AKW PAKS II oder AKW Polen, aber auch für die Klagen gegen die Laufzeitverlängerung Dukovany oder Cattenom, oder die Temelin-Schweißnaht 1-4-5 Akte 15/2001/SUJB. Sollte danach immer noch eine Restsumme vorhanden sein, so wird diese zweckgebunden für Aarhus-Klagen in Europa an Greenpeace überwiesen.
Das ist der Rundbrief von Aarhus Konvention Intiative, der in unregelmäßigen Abständen an Mitglieder und Interessierte versendet wird.
Möchten Sie ihn abonnieren – oder nicht mehr erhalten– bitte kurze entsprechende Mail an newsletter(at)aarhus-konvention-initiative.de